Bereits bei 5 stehenden Todbäumen pro ha mit einer Höhe von 25 m und einem Sicherheitsabstand von einer doppelten Baumlänge (das ist der Sicherheitsradius bei Fällarbeiten) werden rechnerisch 4 ha Fläche unbetretbar, unter Einbeziehung der Überlappung die komplette Fläche. Dazu kommt die Behinderung durch liegendes Todholz. Durch die Erweiterung von Rückegassen auf 40 m wird zudem mehr gefährliche manuelle Waldarbeit erforderlich. Das BAT-Konzept (weiter oben im Antrag) erfüllt bereits auf forstlich akzeptierbare Weise die Berietstellung von Biotopholz, Altholz- und Todholz auf eine auch dem Unfallschutz angemessen Weise. Todholz ist der häufigste Grund für tödliche Unfälle in der Forstwirtschaft.
Antrag: | Umsetzung einer naturnahen, ökosystemorientierten Waldbehandlung im Biosphärenreservat Pfälzerwald in Rheinland-Pfalz |
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Antragsteller*in: | Jürgen Gauer (KV Rhein-Lahn) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.06.2023, 15:06 |
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