Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Orts- und Kreisverbände, der Landesvorstand, die Landtagsfraktion, der Landesfinanzrat, die Landesarbeitsgemeinschaften, die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz, die GARRP e.V., sowie 10 Mitglieder mit einem gemeinsamen Antrag. Jedes Mitglied kann Änderungsanträge zu Anträgen an die LDV stellen. Änderungsanträge müssen spätestens zwei Tage vor Beginn der LDV vorliegen. Dies gilt nicht, wenn die vorangegangene LDV einen noch früheren Antragsschluss festgelegt hat. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen sind jederzeit möglich.
Antragsfristen
Gemäß unserer Satzung (Fassung vom 17. Dezember 2022) müssen Anträge an die LDV spätestens fünf Wochen vor dem Beginn der LDV der Landesgeschäftsstelle vorliegen. Der letzte Eingangstermin ist in diesem Fall Samstag, 20. Mai 2023.
Die Anträge werden wie üblich so verschickt, dass sie satzungsgemäß spätestens drei Wochen vor der LDV bei den Kreisverbänden vorliegen.
Dringlichkeitsanträge im Verlauf der LDV sind möglich wenn
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das Ereignis, auf das sich der Dringlichkeitsantrag bezieht, nicht früher als 2 Tage vor dem Antragsschluss eingetreten ist
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die Anträge von mindestens 20 Mitgliedern unterstützt werden und
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Ihrer Behandlung von der einfachen Mehrheit der Delegierten zugestimmt wird.
Frist Änderungsanträge
Auf der LDV in Idar-Oberstein am 22. und 23. August 2020 wurde folgende Ergänzung der Landessatzung beschlossen:
„Jedes Mitglied kann Änderungsanträge zu Anträgen an die LDV stellen. Änderungsanträge müssen spätestens zwei Tage vor Beginn der LDV vorliegen. Dies gilt nicht, wenn die vorangegangene LDV einen noch früheren Antragsschluss festgelegt hat. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen sind jederzeit möglich.“
Bitte beachtet, dass Ihr demnach bis spätestens Mittwoch, 21. Juni 2023 Änderungsanträge zu Anträgen für die kommende LDV einreichen müsst.
Satzungsänderungen
Der Landesvorstand plant für diese LDV einen TOP Satzungsänderungen ein, bei dem es nach aktueller Planung vor allem um Anpassungen geht, die sich aus Namensänderungen ergeben, z. B. beim EGP Congress (Neu: Extended Congress).