Veranstaltung: | Landesdelegiertenversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Klimaschutz |
Antragsteller*in: | Andrea Schranck (KV Bad Dürkheim) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 18.05.2023, 15:37 |
K-2: Umsetzung einer naturnahen, ökosystemorientierten Waldbehandlung im Biosphärenreservat Pfälzerwald in Rheinland-Pfalz
Antragstext
1. Waldanteil und Waldbesitzstrukturen im Biosphärenreservat
Der PFÄLZERWALD als deutscher Teil des ersten grenzüberschreitenden
Biosphärenreservates Nordvogesen-Pfälzerwald verfügt über eine Gesamtfläche von
179.000 ha. Davon sind 75 % der Fläche bewaldet. Waldeigentümer*in sind das Land
RLP (57%), die Kommunen (33%) und private Waldbesitzende (10%)
2. Antrag
2.1 Ausgangssituation für den Antrag
Ein Zusammenschluss von GRÜNEN aus verschiedenen Gremien in der Pfalz hat auf
Basis der “Visionen für die Behandlung des Waldes im Bereich des
Biossphärenreservats Pfälzerwald vor dem Hintergrund der Klimakrise“ [siehe
https://www.gruene-pfalz.de/Waldvision] diesen Antrag erarbeitet und der LDV am
17.12.22 zur Abstimmung vorgelegt. Diese wurde durch Antrag zur Geschäftsordnung
auf die LDV am 24.6.23 vertagt.
Der Antrag wurde aktualisiert und liegt erneut den Delegierten der LDV zur
Abstimmung vor.
2.2 Umfang
Der Antrag bezieht sich auf den Bereich des Staatswaldes im Pfälzerwald, ebenso
soll er für Kommunen und Privatwaldbesitzer*innen als Empfehlung gelten und für
diese mit finanziellen Anreizen ausgestattet werden.
3. Kurzbeschreibung des Biosphärenreservates Pfälzerwald
Durch seine Hochlagen, Felsformationen, Kegelberge, Kerbtäler und den prägenden
nährstoffarmen Buntsandstein sowie seine Türme und Ausblicke auf Burgruinen,
seine vielfältige Flora und Fauna sowie die als immaterielles Kulturerbe der
UNESCO ausgezeichnete Wanderhütten-Kultur ist der Pfälzerwald eine einmalige
Verbindung von Natur- und Kulturlandschaft mit einem für die Menschen in der
Pfalz hohen ideellem und materiellem Wert. [siehe auch
https://www.pfaelzerwald.de/biosphaerenreservat/ und
https://www.pfaelzerwald.de/grenzueberschreitendes-biosphaerenreservat/]
Zahlreiche wie vielfältige Projekte des Biosphärenreservates in Trägerschaft des
Bezirksverbandes Pfalz werden vorbildlich umgesetzt [siehe
https://www.pfaelzerwald.de/projekte/].
Als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Deutschlands, geprägt durch
Mischbestände aus Eiche, Buche, Kiefer und entlang des Haardtrandes durch
Esskastanie, sowie beispielsweise das Vorkommen von Luchs und Wildkatze, besitzt
der Pfälzerwald ein hohes Alleinstellungsmerkmal:
- Seit 1992 ist der PFÄLZERWALD als BIOSPHÄRENRESERVAT von der UNESCO
anerkannt. Diese haben Vorbild – und Modellcharakter für eine nachhaltige
Entwicklung von „Mensch und Biosphäre“(MAB).
- Seit 1998 gilt der PFÄLZERWALD gemeinsam mit dem französischen Teil, dem
NATURPARK NORDVOGESEN, als einziges grenzüberschreitendes
BIOSPHÄRENRESERVAT in Deutschland.
- Im Jahr 2021 erfolgte die alle 10 Jahre fällige Evaluierung des
Biosphärenreservates. Das deutsche MAB-Nationalkomitee lobte die großen
Fortschritte sowie die Umsetzung früherer Empfehlungen und Forderungen und
der internationale Koordinierungsrat des UNESCO-MAB-Programms hat den
Bericht positiv beschieden.
Im >>ZUKUNFTSVERTRAG RHEINLAND-PFALZ – 2021. Koalition des Aufbruchs und der
Zukunftschancen bis 2026<< [Koalitionsvertrag] wird dem Ziel einer zukünftigen
Entwicklung des BIOSPHÄRENRESERVATES PFÄLZERWALD als Modellregion für den Schutz
der Biodiversität und die nachhaltige Landschaftsnutzung entsprechend Rechnung
getragen.
Ziele dieses Modells >Man and Biosphäre (MAB)< sind,
- das Zusammenwirken von Mensch und Natur zu hinterfragen und in ein
Gleichgewicht zu bringen bzw. zu halten
- wie der Mensch als Teil des Ökosystems auskömmlich leben kann, ohne das
Biosphärenreservat und dessen Schutzstatus zu gefährden.
- mithilfe von drei Zonen Wissen zu erwerben, sowie geeignete Maßnahmen und
Instrumente zu entwickeln, wie das Ökosystem als Ganzes erhalten und ggf.
verbessert werden kann.
Die abgestuften Zonen jedes Biosphärenreservats werden wie folgt unterteilt:
3.1 Kernzonen
Diese dienen der natürlichen Entwicklung und dem Naturschutz (sogenannter
Prozessschutz), in der Wissenschaft auch als Nullflächen/Referenzflächen
bezeichnet, die einen Vergleich zulassen, wie sich der Wald ohne Beeinflussung
durch den Menschen entwickelt. Die Eigendynamik sich natürlicher entwickelnder
Ökosysteme und die Vielfalt an Lebensräumen und Biozönosen stehen für eine
ergebnisoffene Entwicklung.
Die Mindest-Vorgabe für Kernzonen von 3% der Gesamtfläche ist im
Biosphärenreservat Pfälzerwald erfüllt.
3.2 Pflegezonen
Diese umschließen die Kernzonen als Übergang für naturschonende
Wirtschaftsweisen. Sinn der Pflegezonen ist die Ergänzung, Pufferung und
Vernetzung der Kernzonen und die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung
der Landschaft, ihrer Arten und Lebensgemeinschaften, auch zur Bewahrung des
typischen Charakters der Kulturlandschaft. Bei der Waldbewirtschaftung stehen
hier die Anforderungen des Arten- und Biotopschutzes besonders im Fokus, was
sich auch durch den Schutzstatus als FFH-Gebiet in besonderer Weise ausdrückt.
Im Biosphärenreservat Pfälzerwald umfassen die Pflegezonen 26,8% der
Gesamtfläche.
3.3 Entwicklungszonen
Diese dienen der dauerhaften, umweltgerechten Entwicklungen und Nutzungen. Hier
gilt es modellhafte Projekte zu Nachhaltigkeit i. S. der Agenda 2030 mit
Schaffung von regionalen Wirtschaftskreisläufen, zur Energie- und
Ressourceneffizienz, zur Vermarktung von regionalen Produkten und zur
touristischen Entwicklung zu ermöglichen. Auch werden Bereiche zur Erholung in
der Stille bestimmt (Stillebereiche). Bei der Waldbehandlung stehen hier die
Anforderungen der nachhaltigen Wirtschaftsweise im Vordergrund, was besondere
Anforderungen für die Nutzung und Verwertung des Rohstoffes Holz bedeutet.
Die Entwicklungszonen umfassen 70,2% der Gesamtfläche Im Biosphärenreservat
Pfälzerwald.
4. Die Bedeutung des Waldes für das Klima
Der Wald im Biosphärenreservat bindet jährlich 1,9 Millionen t CO2, erzeugt 5,4
Millionen t Sauerstoff, filtert 9 Millionen t Staub aus der Luft und stellt 18
Milliarden m³ gefiltertes, reinstes Trinkwasser bereit.
Für die Klimaschutzfunktion des Waldes ist entscheidend, dass die Wälder vital
sind, die Bäume durch Fotosynthese möglichst viel CO2 einlagern und das im Holz
eingelagerte CO2 möglichst lang in Bäumen und Holzprodukten gespeichert wird.
5. Die Bedeutung des Waldes für den Menschen
Das Biosphärenreservat ist nicht nur Lebens-, Kultur- und Wirtschaftraum,
sondern auch Raum für Bildung, Naturerfahrung, Gesundheit, Erlebnis und Erholung
mit bisher nicht monetarisierten externen positiven Effekten sowohl für seine
Bewohner:innen, als auch für seine Besucher:innen.
6. Die Bedeutung des Waldes für die Natur und Ökosysteme
Das Biosphärenreservat ist in weiten Bereichen zudem Schutzgebiet nach den EU-
Richtlinien von Natura 2000 (FFH- und Vogelschutzrichtlinien) und erfordert
schon deshalb eine entsprechend angepasste Behandlung.
7. Aktuelle Herausforderungen der Klimakrise
Der Klimawandel hat auch im Biosphärenreservat zu deutlichen Veränderungen der
Witterungsverläufe geführt, wie bspw. höhere Durchschnittstemperaturen,
jahreszeitlich verschobene Niederschlagsmengen und häufigere
Extremwetterereignisse wie langanhaltende Dürrephasen, Starkregenfälle,
Hagelschauer und Orkanereignisse. In Folge der durch die abiotischen Ereignisse
hervorgerufen Mangelerscheinungen kommt es zu biotischen Schädigungen, wie bspw.
Befall von Schadinsekten und -pilzen.
Die weitaus größten Waldschäden entstehen durch anthropogen bedingte
Immissionen.
Von zentraler Bedeutung bei Wiederbewaldung und Waldumbau ist das Wissen um
ökosystemische Zusammenhänge sowie die Geduld und Akzeptanz einer
ergebnisoffenen natürlichen Entwicklung.
Daher haben Naturverjüngung von Waldbeständen und das ergänzende Einbringen von
heimischen Mischbaumarten zur Erhöhung der Baumartendiversität und damit auch
der Resilienz gegenüber weiter verschärfter Stresssituation infolge der
Klimakrise höchste Priorität.
8. Maßnahmen-Katalog für die Waldbehandlung im Biosphärenreservat Pfälzerwald
Der Erhalt von Wäldern, die sich aus sich selbst heraus und durch
unterstützendes Waldmanagement in der aktuellen Klimakrise anpassen und einen
Betrag zum Klimaschutz leisten, ist oberstes Ziel der Waldbehandlung im
Biosphärenreservat Pfälzerwald. Nachfolgender Maßnahmen- Katalog soll der
Realisierung dieses Zieles dienen:
- Naturnahe Waldentwicklung als Jahrhundertaufgabe begreifen
- Orientierung an natürlichen Prozessen
- Vermeidung des spontanen Entstehens reiner Nadelholzbestände aus
Naturverjüngung
- wissenschaftliches Monitoring der natürlichen Wiederbewaldung von
Kalamitätsflächen im Zuge des neuen Forschungsprogramms „Klimawald 2100“
- Erhaltung und Förderung der Resilienz des Waldes, d.h. dessen Fähigkeit,
auf belastende Einflüsse so zu reagieren, dass sie dauerhaft auch
nachfolgenden Generationen in seiner Vielfalt zu Verfügung stehen
- Reduktion der Vulnerabilität des Waldes
- Weiterentwicklung der bestehenden Zertifizierung durch FSC unter
Einbeziehung der Ökosystemleistung nach FSC-ÖSL mit den Modulen
„Biodiversität, Kohlenstoffspeicherung, Wasserschutz, Erholung,
Bodenschutz“ als Standard für die gesamte Fläche des Biosphärenreservates
Pfälzerwald. Die Einführung und Umsetzung erfolgt nach einer festgelegten
Zeitschiene bis spätestens 2025.
- Für kommunale Waldflächen wird ebenfalls eine Waldbehandlung nach FSC bzw.
FSC ÖSL empfohlen.
- Fortsetzung des „Konzeptes zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und
Totholz der Landesforsten Rheinland-Pfalz“ (BAT-Konzept) und Ausdehnung
auf den gesamten Kommunalwald
- Etablierung nutzungsfreier Altholzinseln zur Verbesserung des
Biotopverbundes mit einem Anteil von mindestens 5 % der Waldfläche ohne
die Kernzonenfläche im Bereich des Staatswaldes. Kommunal- und
Privatwälder sollen mitgefördert werden.
- Aufrechterhaltung des Bucheneinschlagsmoratorium, solange bei der Nutzung
der Rotbuchen die Gefahr infolge der Klimaveränderungen die Stabilität von
Waldbeständen durch die Veränderung des Waldinnenklimas droht.
- Eine Wiederbewaldung sollte sich bei dem größten Teil der Fläche
grundsätzlich auf die möglichst vollständige Einbeziehung der natürlichen
Vegetationsentwicklung heimischer und standortgerechter Baumarten stützen.
- Flächenbezogen bedeutet dies das Belassen der vorhandenen und natürlich
aufkommenden Jungbäume und aller die spontane Waldentwicklung nicht
verhindernde Begleitvegetation.
- Maßnahmen, die das Abflussgeschehen (Entwässerungen) beeinflussen, sind
möglichst zurückzubauen, sofern nicht andere Interessen bspw.
kulturgeschichtlicher oder naturschutzfachlicher Art entgegenstehen. Das
Niederschlagswasser ist möglichst im Wald zur Versickerung zu bringen.
Dies trägt zum vorsorgenden Hochwasserschutz von Siedlungen bei und
unterstützt die lebenswichtige Neubildung von Grundwasser. Zur
wissenschaftlichen Begleitung der Wasserrückhaltung dient das neue
Forschungsprogramm „Klimawald 2100“.
- Der Anteil an liegendem und stehendem Biotopholz (Totholz) beträgt
langfristig mindestens insgesamt 10 % des Holzvorrates.
- Fortsetzung der naturnahen Waldbehandlung bei der alle Maßnahmen
unterlassen werden, die
- kontraproduktiv in Bezug auf Nährstoffversorgung und Basensättigung
des Bodens sind bspw. Konzentration oder flächenhafte Räumung der
Biomasse, incl. vollständiger Aufarbeitung des Kronenmaterials und
bzw. oder
- eine flächenhafte maschinelle Bodenbearbeitung und damit eine Kohlenstoff-
Austrag bedeuten, die Nitrifizierung in Gang setzen, das Kapillargefüge
beschädigen, Schwermetalle freisetzen, Bodenversauerung fördern, etc.
- Verbesserung der Wertschöpfung und CO2- Speicherung zu erhöhen durch
Erhöhung der Holzvorräte im Wald und Nutzung des Rohstoffes Holz in
langlebigen Produkten, vornehmlich dem Holzbau.
- Förderung innovativer Holzbauprojekte, wie beispielsweise die Forschung
und Umsetzung architektonischer und konstruktiver Holzbauten in
effizienter, konsistenter und suffizienter Bauweise durch das t-lab am
Fachbereich Architektur der Technischen Universität Kaiserslautern. Dabei
sind insbesondere Ansätze der stofflichen Laubholznutzung zu prüfen und
fortzuentwickeln.
- Schutz alter Buchenbestände, die älter als 120 Jahre sind
- Reduktion der Waldwegedichte und Erhöhung der Abstände der Rückegassen
(mindestens 40 m); max. 10 % des Waldbodens sind zu befahren
- Natürliche Regeneration auf Schadflächen zulassen
- Weiterbildung des forstlichen Personals unter Berücksichtigung des Modells
der Ökosystemleistung des Waldes und der FSC-ÖSL.
- Bildungsangebote für interessierte Kommunalpolitiker:innen und
Bürger:innen
- Fertigstellung des Bewirtschaftungsplanes für das FFH-Gebiet „BSR
Pfälzerwald“ mit ambitionierter Zielsetzung, den Anteil naturnaher
Waldbestände weiter zu erhöhen unter Beteiligung der Naturschutzverbände
und der Waldbesitzenden. Den veränderten Klimabedingungen, den daraus
resultierenden Stressfaktoren auf den Lebensraumtyp Buchenwald und der
Unsicherheit wie sich die potentiel natürliche Vegetation in Zukunft
verändern wird, ist dabei Rechnung zu tragen mit Berücksichtigung der
Managementpläne.
- wissenschaftliche Untersuchungen zu einer möglichen Veränderung der
natürlichen Standorte der Buchenwaldökosysteme und dem Einfluss der
Bewirtschaftung auf die Buche im Zuge des neuen Forschungsprogramms
„Klimawald 2100“.
- Berücksichtigung des FFH-Bewirtschaftungsplan (siehe Managementpläne) bei
der Erstellung der forstlichen periodischen Forsteinrichtungswerke und
jährlichen Wirtschaftspläne als Grundlage für eine Natura 2000-konforme
Waldbewirtschaftung und zur Vermeidung zusätzlicher FFH-
Verträglichkeitsprüfungen im Wald
- Unterstützung der Naturverjüngung und artenreicher Wälder durch ein
effizientes Jagdmanagement
________________________________________________________________________
* >>Der Forest Stewardship Council (FSC) ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige
Organisation, die sich weltweit für eine ökologische und sozial verantwortliche
Nutzung der Wälder unserer Erde einsetzt und dafür internationale und nationale
Standards erarbeitet. „Für FSC zertifizierte Forstbetriebe besteht die
Möglichkeit, zusätzlich zur Waldbewirtschaftung auch eine oder auch mehrere der
von FSC definierten Ökosystemleistungen Biodiversität, CO2 Bindung,
Wasserschutz, Bodenschutz oder Erholung zertifizieren zu lassen. Das ÖSL
Zertifikat ist eine optionale Zusatzzertifizierung mit eigener Systematik.
“https://www.fsc-deutschland.de/fsc-oekosystemleistungen-fuer-praktiker/
Für die Arbeitsgemeinschaft WALD der GRÜNEN im BEZIRKSTAG PFALZ
Irmgard Münch-Weinmann, KV Speyer
Vorsitzende der Fraktion GRÜNE im Bezirkstag Pfalz
und die Mitglieder der Schreibgruppe
und in Zusammenarbeit mit:
Dr. Erwin Manz, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Energie
und Mobilität, RLP
Fabian Ehmann, Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz, Sprecher für Energie,
Klima und Waldpolitik
Unterstützt von:
Werner Schreiner, KV Südliche Weinstraße
Dieter Kurzmeier, KV Bad Dürkheim
Elke Hollmann, KV Bad Dürkheim
Andrea Schranck, KV Bad Dürkheim
Michael Herrmann, KV Bad Dürkheim
Lars Fischer, KV Landau
Hedwig Weiland, KV Neustadt/W.
Karl Dietz, KV Kusel
Volker Weinmann, KV Rhein-Pfalz
Ralph Mühlbeier, KV Bad Dürkheim
Conny Stump, KV Bad Dürkheim
Almut Bühlmeier, KV Bad Dürkheim
Sonja Teschner, KV Bad Dürkheim
Anja Hoffmann, KV Bad Dürkheim
Michael Keßler, KV Ludwigshafen
Alice Mayer, VG Otterberg-Otterbach
Simone Reinig, KV Rhein-Pfalz
Anton Krämer, KV Rhein-Pfalz
Dieter Netter, KV Ludwigshafen
Dieter Siegfried, KV Kaiserslautern
Helmut Grossmann, KV Südliche Weinstraße
Dr. Birgit Friedmann, KV Germersheim
Lilo Helfferich, KV Neustadt
Horst Bäuml, KV Bad Dürkheim
Christine Albert, KV Neustadt
Axel Utz, KV Speyer
Waltraud Blarr, KV Neutstadt
Nicolas Dietrich, KV Kaiserslautern
Dr. Ing. Wolfgang Frey, KV Kusel
Thomas Keßler, KV Ludwigshafen
Begründung
9. Grundlegende Quellen (Zitate siehe Anlagen)
Die geforderten Maßnahmen zur Umsetzung einer naturnahen Waldbehandlung zum Umbau und Erhalt eines resilienten, vielfältigen Mischwaldes werden bspw. bereits in folgenden Papieren gefordert:
9.1 Ebene Biosphärenreservat Pfälzerwald
- UNESCO Biosphärenreservat Pfälzerwald (Hrsg.): Periodischen Überprüfung des Biosphärenreservates Pfälzerwald (2014-2020) [im Rahmen des UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB)]. [https://ratsinfo.bv-pfalz.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=3737]
- Biosphärenausschuss des Bezirksverband Pfalz (Hrsg.): Handlungsprogramm des Biosphärenreservats Pfälzerwald - deutscher Teil des grenzüberschreitenden Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen für die Jahre 2019 bis 2028. [https://ratsinfo.bv-pfalz.de/bi/___tmp/tmp/4508103699
9551296/999551296/00069412/12-Anlagen/01/Handlungsprogramm_3Fortschreibung.pdf]
- Landesverordnung über das Biosphärenreservat Pfälzerwald als deutscher Teil des grenzüber-schreitenden Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen vom 23. Juli 2020. [https://landes
recht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BRPf%C3%A4lzerwaldVRPrahmen]
9.2 Landesebene Rheinland-Pfalz
- Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) vom 6. Oktober 2015. [https://landesrecht.rlp.de/bsrp/
document/jlr-NatSchGRP2015rahmen]
- SPD Rheinland-Pfalz, Bündnis 90 Die Grünen Rheinland-Pfalz und Freie Demokraten FDP Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen. ZUKUNFTSVERTRAG RHEINLAND-PFALZ 2021 bis 2026. [https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Staatskanzlei/rlp_Koalitions
vertrag2021-2026.pdf]
- MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, ERNÄHRUNG, WEINBAU UND FORSTEN RHEINLAND-PFALZ (Hrsg.): Die Vielfalt der Natur bewahren. Biodiversitätsstrategie für Rheinland-Pfalz. 2015. [https://mueef.rlp.de/fileadmin/mulewf/Themen/Naturschutz/Biologische_Viel-falt/Die_Vielfalt_der_Natur_bewahren_Monitor_02122015.pdf]
- Bericht der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2954-V-18.pdf
- Leitlinie Symposium Waldentwicklung BSR 25.04.2023
9.3 Bundesebene
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 [https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/]
- Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) (Hrsg.): Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP). [https://cms.gruene.de/
uploads/documents/Koalitionsvertrag-SPD-GRUENE-FDP-2021-2025.pdf]
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (Hrsg.): Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt Kabinettsbeschluss vom 7. November 2007. [https://www.bmuv.de/file
admin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/nationale_strategie_biologische_vielfalt_2015_bf.pdf]
- Aktiv für die biologische Vielfalt. Rechenschaftsbericht 2021 der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. [https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_
BMU/Download_PDF/Naturschutz/rechenschaftsbericht_2021_bf.pdf]
9.4 EU-Ebene
- Europäische Kommission (Hrsg.): MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN. EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Mehr Raum für die Natur in unserem Leben. 2020.[https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:a3c806a6-9ab3-11ea-9d2d-01aa75ed71a
1.0002.02/DOC_1&format=PDF]
- EU Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000; siehe u. a. Europäische Kommission: Technischer Bericht - 2015 – 088. Natura 2000 und Wälder. Teil I-II. [https://ec.europa.eu/environment/nature/natura
2000/management/docs/Final%20Guide%20N2000%20%20Forests%20Part%20I-II-Annexes_de.pdf]
auf der Grundlage der
- RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. [Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie]. [https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0043:2007010-1:DE:PDF] und
- RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. [Vogelschutzrichtlinie]. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0147&from=DE]
sowie
- Beschluss EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren, d. h. Klage gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Nichteinhaltung der umzusetzenden FFH-Richtlinie vor dem EuGH. [https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_6263]
- Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Bautzen vom 09.06.2020 „Vollzug eines Forstwirtschaftsplans; Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hier: Beschwerde“. [https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/19B126.pdf]
- Martin Häusling (MdEP): Hintergrundpapier zur Waldnutzung: ‚Haben wir noch einen Extra-Planeten für Wald?‘ [https://martin-haeusling.eu/themen/wald/2597-hintergrundpapier-zur-waldnutzung-haben-wir-noch-einen-extra-planeten-fuer-wald.html]
9.5 UN-Ebene
- United Nations (UN) (Hrsg.): Übereinkommen zur Biologischen Vielfalt / CONVENTIONON BIOLOGICAL DIVERSITY (CBD). 1992. [https://www.cbd.int/doc/legal/cbd-en.pdf]
- United Nations (UN) (Hrsg.): RAHMENÜBEREINKOMMEN DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER KLIMAÄNDERUNGEN / Framework Convention on Climate Change (UNFCCC). [https://unfccc.int/
resource/docs/convkp/convger.pdf]
Änderungsanträge
- K-2-172 (Jürgen Gauer (KV Rhein-Lahn), Eingereicht)
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